richt.stefan@gmail.com
0179 – 6725762
Check-In
List

Klasse C/CE C1/C1E

Der LKW Führerschein –
Dein Weg in die Schwerlastmobilität

Der Weg zum Berufskraftfahrer – Die Voraussetzungen für den LKW Führerschein

Nach wie vor zählen Lastkraftwagen zu den wichtigsten Transportmitteln in der Logistik und sind aus dem Nah- und Fernverkehr nicht mehr wegzudenken. Um mit dem LKW Führerschein beruflich durchstarten zu können, gibt es allerdings einige Voraussetzungen zu erfüllen. Neben persönlichen Eigenschaften wie Belastbarkeit, Konzentrationsvermögen, Zuverlässigkeit und einem guten Orientierungssinn, existieren allerlei gesetzliche Vorgaben.

LKW Führerschein:

Um mit dem LKW Führerschein starten zu können, müssen Sie bereits im Besitz des klassischen PKW-Führerscheins (Klasse B) sein.
Mindestalter: Grundsätzlich ist es möglich bereits mit 18 Jahren den LKW Führerschein zu machen. Für die gewerbliche Nutzung ist ein Mindestalter von 21 vorgeschrieben.
Körperliche Gesundheit: Für den LKW Führerschein wird eine ärztliche Bescheinigung gefordert, die nachweist, dass Sie körperlich und geistig in der Lage sind, einen Lastkraftwagen zu führen. Zusätzlich ist eine augenärztliche Untersuchung erforderlich.

Sind alle diese Voraussetzungen erfüllt, kann die Ausbildung starten. Dann bleibt nur noch die Frage, für welche Führerscheinklasse Sie sich entscheiden: Insgesamt gibt es vier verschiedene Klassen.

LKW Führerschein C1 & LKW Führerschein C1E

Die Führerschein LKW Klasse C1 berechtigt zur Führung eines Lastkraftwagens mit einer Gesamtmasse von bis zu 7,5 Tonnen. Der Anhänger darf allerdings das Gewicht von 750 Kilogramm nicht überschreiten. Für schwerere Anhänger benötigen Sie den LKW Führerschein C1E. Die höchstzulässige Gesamtmasse des Lastzuges (LKW + Anhänger) beträgt 12 Tonnen.
LKW Führerschein C & LKW Führerschein CE
Mit dem LKW Führerschein der Klasse C dürfen Sie auch LKWs lenken, die über 7,5 Tonnen wiegen. Das maximal zulässige Gesamtgewicht des Anhängers liegt wieder bei 750 Kilogramm. Übersteigt der Anhänger die 750 Kilogramm ist ein LKW Führerschein der Klasse CE erforderlich.

Für die schweren Lastzug-Führerscheine C1E und CE ist der Besitz der Führerscheine C1 bzw. C notwendig. Die Fahrschule Rettig bietet Ihnen aber auch die Möglichkeit, beide Führerscheine zusammen und direkt in einem Rutsch zu machen. Das spart nicht nur Zeit, sondern auch bares Geld.

Wissenswertes zum LKW Führerschein
Befristung: Der LKW Führerschein der Klassen C und CE ist von der Ersterteilung an, immer nur für 5 Jahre gültig. Nach Ablauf dieser Zeit muss ein medizinisches Gutachten vorgelegt werden, das nachweißt, dass Sie den alltäglichen Herausforderungen gewachsen sind. Beim LKW Führerschein C1 und C1E erfolgt die Ausstellung des Führerscheins erst ab dem 50. Lebensjahr auf befristeter Basis.

Sonderfahrten
Je nach LKW Führerschein Klasse ist eine bestimmte Anzahl an Sonderfahrstunden erforderlich. Diese teilen sich in Überlandfahrten, Autobahnfahrten und Dunkelfahrten. Die genaue Anzahl der jeweiligen Sonderfahrstunden finden Sie auf unserer Homepage.

Die Kosten für einen LKW Führerschein
Wie bei allen Führerscheinen lassen sich auch beim LKW Führerschein keine exakten Zahlen nennen, da die finalen Kosten davon abhängen, wie viele Fahrstunden Sie benötigen.

Führerscheinklasse C

Beschreibung: Kraftfahrzeuge (ausgenommen Krafträder) …
… mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz
… und Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg

Mindestalter: 21 Jahre
Vorbesitz: Führerschein Klasse B

Die Fahrerlaubnis der Klasse C berechtigt im Inland außerdem zum Führen von Kraftomnibussen – gegebenenfalls mit Anhänger – mit einer entsprechenden zulässigen Gesamtmasse und ohne Fahrgäste, wenn die Fahrten lediglich zur Überprüfung des technischen Zustands des Fahrzeugs dienen.

Befristung:
Die Fahrerlaubnis wird für fünf Jahre erteilt
Verlängerung um weitere 5 Jahre durch Eignungsnachweis (Gesundheitszustand und Sehvermögen)

Ab dem 10.09.2009 ist zum Erwerb eine Grundqualifikation für die gewerbliche Nutzung nötig, danach ist alle 5 Jahre eine Weiterbildung erforderlich.

Eingeschlossen: Kl. C schließt die Kl. C1 ein.

Sonstiges: Einsatz in der gewerblichen Güterbeförderung unter 21 Jahren nur bis 7,5 t zulässiger Gesamtmasse einschließlich eines Anhängers zulässig (EWG 3820/85 Art. 5).

SoFa* Kl. CÜberlandAutobahnNacht
bei Erw. von Kl. B523
bei Erw. von Kl. C1311

Dauer der Fahrprüfung: 75 Minuten

Führerscheinklasse CE

Beschreibung: Kraftfahrzeuge der Klasse C mit Anhängern und einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg.

Mindestalter: 18 Jahre bzw. bei gewerblichem Güterverkehr: 21 Jahre

Voraussetzung: Fahrerlaubnis Klasse C
Voraussetzungen für deren Erteilung müssen erfüllt werden in diesem Fall darf die Fahrerlaubnis der Klasse CE frühestens mit der Fahrerlaubnis der Klasse C erteilt werden.

Die Fahrerlaubnis der Klasse CE berechtigt im Inland außerdem zum Führen von Kraftomnibussen – gegebenenfalls mit Anhänger – mit einer entsprechenden zulässigen Gesamtmasse und ohne Fahrgäste, wenn die Fahrten lediglich zur Überprüfung des technischen Zustands des Fahrzeugs dienen.

Befristung: Die Fahrerlaubnis wird für fünf Jahre erteilt.
Verlängerung um weitere 5 Jahre durch Eignungsnachweis (Gesundheitszustand und Sehvermögen)

Ab dem 10.09.2009 ist zum Erwerb eine Grundqualifikation für die gewerbliche Nutzung nötig, danach ist alle 5 Jahre eine Weiterbildung erforderlich.

Eingeschlossen: Klasse CE schließt die Klassen C1E, BE und T ein. Außerdem D1E, sofern der Inhaber zum Führen von Fahrzeugen der Klasse D1 berechtigt ist und DE, sofern er zum Führen von Fahrzeugen der Klasse D berechtigt ist.

Sonstiges: Klasse CE berechtigt zum Führen von Fahrzeugen der Klassen C1E, BE und T sowie D1E, sofern der Inhaber zum Führen von Fahrzeugen der Klasse D1 berechtigt ist und DE, sofern er zum Führen von Fahrzeugen der Klasse D berechtigt ist. Einsatz in der gewerblichen Güterbeförderung unter 21 Jahren nur bis 7,5 t zulässiges Gesamtgewicht einschließlich eines Anhängers zulässig (EWG 3820/85 Art. 5).

SoFa* Kl. CEÜberlandAutobahnNacht
bei Erw. auf Kl. C523
C u. CE in
einer gem. Ausb.
Solo: 3, Zug: 5Solo: 1, Zug: 2Solo: 0, Zug: 3

Dauer der Fahrprüfung: 75 Minuten

Die Fahrerlaubnis wird für fünf Jahre erteilt. Verlängerung um weitere 5 Jahre durch Eignungsnachweis (Gesundheitszustand und Sehvermögen)

Ab dem 10.09.2009 ist zum Erwerb eine Grundqualifikation für die gewerbliche Nutzung nötig, danach ist alle 5 Jahre eine Weiterbildung erforderlich.

Einschluss: Klasse C schließt die Klasse C1 ein.

Sonstiges: Einsatz in der gewerblichen Güterbeförderung unter 21 Jahren nur bis 7,5 t zulässiger Gesamtmasse einschließlich eines Anhängers zulässig (EWG 3820/85 Art. 5).

SoFa* Kl. CÜberlandAutobahnNacht
bei Erw. von Kl. B523
bei Erw. von Kl. C1311

Dauer der Fahrprüfung: 75 Minuten

Führerscheinklasse C1

Beschreibung: Sind alle Kraftfahrzeuge (ausgenommen Krafträder), mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3500 kg, aber nicht mehr als 7500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 7500 kg)

Mindestalter: 18 Jahre
Vorbesitz: Klasse B

Befristung: Klasse C1 ist grundsätzlich bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres gültig; danach wird sie nur noch für jeweils weitere 5 Jahre nach Vorlage einer positiven Eignungsuntersuchung (Gesundheits-Check und augenärztlichem Gutachten) verlängert.

Hinweis: Bei der Ersterteilung ist als Eignungsnachweis die Vorlage einer Gesundheitsuntersuchung und einer augenärztlichen Untersuchung erforderlich.

Führerscheinklasse C1/C1E

Beschreibung: Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse C1 und einem Anhänger mit mehr als 750 kg zulässiger Gesamtmasse. Die zulässige Gesamtmasse der Kombination darf 12 t und die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeugs nicht übersteigen.

Mindesalter: 18 Jahre
Vorbesitz: Klasse C1

Befristung: Klasse C1E ist grundsätzlich bis zur Vollendung des 50.Lebensjahres gültig; danach wird sie nur noch für jeweils weitere 5 Jahre nach Vorlage einer positiven Eignungsuntersuchung (Gesundheits-Check und augenärztlichem Gutachten) verlängert.

Eingeschlossen: Klasse BE

Hinweis: Bei der Ersterteilung ist als Eignungsnachweis die Vorlage einer Gesundheitsuntersuchung und einer augenärztlichen Untersuchung erforderlich.